BÖRDEbietet eine breite Palette an Produkten für die Schiffsbeleuchtung an, darunter LED-Navigationslichter, LED-Seitenlichter, LED-Beleuchtungskörper, LED-Festmacherlichter, LED-Unterwasserlichter, LED-Umrandungslichter und andere LED-Beleuchtungskörper für Schiffe und Fahrzeuge. Unser Unternehmen bietet eine Vielzahl von Stilen. Wenn Sie Fragen oder spezielle Anforderungen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir können sie an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Unternehmen verfügt über ein hervorragendes Designteam und ein professionelles Produktionsteam, die in der Lage sind, sowohl neuen als auch bestehenden Kunden qualitativ hochwertige Produkte und professionelle Dienstleistungen anzubieten.
Schiffsbeleuchtung auf Schiffen kann nach ihrem Einsatz wie folgt klassifiziert werden:
(1) Navigation: Signallichter, Signaltypen, Signalflöten sowie Signalglocken und Gongs, die für die Navigation und das Ankern bei Nebel verwendet werden.
(2) Kommunikation: Kommunikationssignalleuchten, Tagessignalleuchten und Signalflaggen.
(3) Rettungseinsatz: Rauchsignale (rote Flamme, weiße Flamme, orangefarbener Lichtnebel), Schallsignale (Klangrakete, Schallgranate), rote Fallschirmsignale.
Je nach Art des Lichts kann es wie folgt klassifiziert werden:
(1) Scheinwerfer: Topplichter, Seitenlichter, Rücklichter und Umgebungslichter usw.
(2) Blinklichter: Kommunikationssignallichter, gelbe Blinklichter für Luftkissenfahrzeuge und zusätzliche Signallichter für Ringwadenfischereifahrzeuge.
Topplicht: Ein Licht, das auf der Mittellinie von Bug und Heck eines Schiffes installiert ist und eine kontinuierliche Beleuchtung innerhalb eines horizontalen Bogens von 225 Grad von der Vorderseite bis 22,5 Grad hinter jeder Seite des Schiffes bietet.
(1) Die Höhe des Topplichts über dem Schiffsrumpf, oder wenn nur ein Topplicht installiert ist, darf nicht weniger als 6 Meter betragen. Wenn die Breite des Rumpfes mehr als 6 Meter beträgt, darf die Höhe über dem Rumpf diese Breite nicht unterschreiten, aber die Höhe, in der das Licht über dem Rumpf angebracht wird, darf 12 Meter nicht überschreiten.
(2) Bei der Installation von zwei Topplichtern muss der vertikale Abstand zwischen Rücklicht und Frontlicht mindestens 4,5 Meter betragen.
(3) Der vertikale Abstand zwischen den beiden Topplichtern eines Motorschiffs sollte wie folgt sein: Das heißt, bei allen normalen Tiefgangsunterschieden muss bei Betrachtung von einer Meeresoberfläche 1.000 Meter über dem Bug sichtbar sein, dass sich das Rücklicht über dem Vorderlicht befindet und getrennt ist.
Standlichter: Rot links und Grün rechts, 22,5 Grad von der Vorderseite zur horizontalen Rückseite jeder Seite. Der Abstand zwischen den Seitenlichtern und dem Schanzkleid sollte 10 % der Schiffsbreite nicht überschreiten und maximal 2 Meter betragen. Sie sollten mit mattschwarzen Innenleitblechen ausgestattet sein.
Rücklichter: Weiße Lichter, die so nah wie möglich am Heck platziert sind, in einem Winkel von 67,5 Grad vom Heck zu jeder Seite. Schiffe auf internationalen Fahrten müssen mit Doppelschichtlampen für Topplichter, Seitenlichter und Rücklichter ausgestattet sein.
Schlepplicht: Die Form entspricht der des Rücklichts und die Farbe ist gelb.
Ankerlicht: Ein weißes Ringlicht an der Vorderseite des Schiffes. Bei einer Länge von weniger als 50 Metern ist der sichtbarste Teil ein weißes Ringlicht. Das vordere Ankerlicht sollte mindestens 4,5 Meter höher sein als das hintere Ankerlicht. Bei einer Länge von 50 Metern oder mehr sollte sich das vordere Ankerlicht mindestens 6 Meter über dem Rumpf befinden.